Erfahren Sie, wie Sie Inkontinenzhilfsmittel über eine ärztliche Verordnung und so eine effektive Unterstützung im Alltag erhalten können.
Inhaltsverzeichnis
Kostenfreie Unterstützung bei Kassenleistung
Produkte für Inkontinenz auf Rezept ermöglichen Betroffenen eine kostengünstige Lösung zur Bewältigung ihres Alltags. Erfahren Sie mehr über die Abrechnung mit Krankenkassen und die Auswahl passender Hilfsmittel. Verbessern Sie Ihr Wohlbefinden mit hochwertigen Produkten, die Ihnen durch gezielte Unterstützung mehr Freiheit und Selbstvertrauen schenken.
Erfahren Sie, wie Sie von dieser Option profitieren können und finden Sie die richtigen Inkontinenzprodukte auf Rezept, um Ihren Komfort zu steigern.
Gemäß Paragraf 33 des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) können Sie als gesetzlich krankenversicherte Person mit Inkontinenz unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für Inkontinenzartikel von Ihrer Krankenkasse erhalten.
Die gängigsten der verschreibungsfähigen Produkte sind in der Produktgruppe 15 im Hilfsmittelverzeichnis & Hilfsmittelkatalog aufgelistet.
Als gesetzlich krankenversicherte Person haben Sie das Recht auf eine angemessene, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung, die den Bedarf nicht übersteigt. Das bedeutet, dass Sie gesetzlich anspruchsberechtigt sind, individuell notwendige Inkontinenzprodukte in ausreichender Qualität und Menge zu erhalten. Falls Sie spezielle oder hochwertigere Inkontinenzprodukte oder eine größere Anzahl als medizinisch erforderlich wünschen, müssen Sie die zusätzlichen Kosten selbst tragen.
Um den Zuschuss der Krankenkasse in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie eine ärztliche Dauerverordnung ("Rezept").
Der Arzt kann Ihnen diese Dauerverordnung ausstellen, wenn mindestens eine mittelstarke Harn- und/oder Stuhlinkontinenz vorliegt. Als Regelwert für eine mittelschwere Inkontinenz wird ein Verlust von mehr als 100 ml in 4 Stunden angesehen.
So erhalten Sie Inkontinenzhilfsmittel auf Rezept!
Buchen Sie jetzt einen Termin für eine kostenlose Beratung und erhalten Sie ein kostenfreies Musterpaket!
Fragen Sie einfach bei Ihrer Krankenkasse nach, mit welchem Leistungserbringer ein Vertrag zur Lieferung von Inkontinenzartikeln vereinbart wurde.
Sobald Ihnen diese Information vorliegt, können Sie sich direkt an den Leistungserbringer bzw. Lieferanten wenden. Dieser wird dann ein ausführliches Aufnahmegespräch mit Ihnen führen, um Ihren Grad der Inkontinenz zu ermitteln, Ihnen Produkte zu empfehlen und entsprechende Muster zur Probe zu senden.
Was muss auf einem Rezept zur Dauerversorgung stehen?
Eine Verordnung zur Dauerversorgung von Inkontinenzhilfsmitteln ist eine wichtige Maßnahme, um Betroffenen ein aktives und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Auf einem solchen Rezept müssen verschiedene Angaben präzise und klar festgehalten werden, um sicherzustellen, dass die Versorgung reibungslos verläuft und die Bedürfnisse der Patienten optimal erfüllt werden. Folgende Aspekte müssen unbedingt auf einem Rezept zur Dauerversorgung für Inkontinenzhilfsmittel unbedingt vermerkt sein:
Diagnose (mind. mittlere Harn- oder Stuhlinkontinenz)
Verordnungsziel (z.B. "zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben")
Bezeichnung der Inkontinenzhilfsmittel
Ankreuzen der "Hilfsmittel"
Dauer der Verordnung
Wer trägt die Kosten für die Hilfsmittelversorgung?
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für die sogenannte Regelversorgung, d.h. sie bezahlen Ihnen die grundlegendste Versorgung, quasi "das Nötigste". Diesen Pauschalbetrag rechnet der Leistungserbringer direkt mit der Krankenkasse ab.
Sollten Sie eine höherwertige Versorgung wünschen, ist die Differenz zwischen dem tatsächlichen Preis und der Pauschale von Ihnen selbst zu tragen.
Diese ist der sogenannte wirtschaftliche Aufschlag, welcher nichts mit der gesetzlichen Zuzahlung zu tun hat. Eine Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung wirkt sich auf diese Differenzzahlung nicht aus!
Das passende Inkontinenzprodukt
Welche Arten von Inkontinenzprodukten gibt es und welche Eigenschaften sollte das für Sie passende Produkt mitbringen?