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Sie haben ein Rezept für Ihre Inkontinenzmaterialien?

Rechtslage

Laut §33 Sozialgesetzbuch Nr. V haben Sie als Versicherte einen Anspruch auf die Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln, zu denen die aufsaugenden Inkontinenzprodukte gehören.  Ihr Arzt hat Ihnen ein Rezept ( oder auch Dauerverordnung ) für eine Versorgung mit Inkontinenzmaterialien ausgestellt?  

Dann sind Sie bei uns richtig! 

Unsere Fachberater helfen Ihnen, das für Sie richtige Produkt zu finden und versorgen Sie mit allen nötigen Informationen, um einen reibungslosen Ablauf mit Ihrer Krankenkasse zu gewährleisten. 

Gesetzliche Zuzahlung

Je Rezept fällt eine Gebühr von  10% der Rechnungssumme, max. 10 Euro an. Gegen Vorlage des Befreiungsnachweises entfällt diese Gebühr natürlich.

Wirtschaftliche Aufzahlung

Liegt ein Rezept für Inkontinenzprodukte vor, haben Sie das Recht auf mindestens eine aufzahlungsfreie Versorgung. Für höherwertige Produkte, die das Maß des Notwendigen überschreiten, wird eine Aufzahlung erforderlich. 


Kontaktieren Sie uns gerne: